Rmd-falle: verpassen sie die auszahlung – und zahlen sie die strafe!

Die US-Steuerbehörde IRS setzt auf traditionelle Altersvorsorge wie IRAs und 401(k) strenge Regeln. Wer vor dem 59. Lebensjahr auf diese Konten zugreift, muss mit hohen Strafen rechnen. Doch auch im Ruhestand drohen unangenehme Folgen: die sogenannten Required Minimum Distributions (RMDs). Viele Rentner unterschätzen diese Pflicht – mit teuren Konsequenzen.

Was sind required minimum distributions (rmds)?

Ab dem 73. Lebensjahr (oder 75 für jüngere Arbeitnehmer) müssen Auszahlungen aus traditionellen Altersvorsorgekonten begonnen werden. Die erste RMD kann bis zum 1. April des Folgejahres verschoben werden. Danach müssen alle weiteren RMDs bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres entnommen werden. Ein Beispiel: Wer im Mai 73 wird, kann die erste RMD bis 2027 verschieben, muss aber dann 2028 zwei Auszahlungen leisten.

Wer die RMDs nicht rechtzeitig entnimmt, riskiert eine Strafe von 25 % des nicht entnommenen Betrags. Eine RMD von 12.000 Dollar kann so schnell 3.000 Dollar an Steuern kosten – Geld, das man sich sparen hätte können.

Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten, Strafzahlungen zu vermeiden.

Wie vermeidet man rmd-strafen?

Wie vermeidet man rmd-strafen?

Der einfachste Weg ist, sich frühzeitig über die RMDs zu informieren und die Fristen zu beachten. Viele Finanzinstitute bieten die automatische Auszahlung an. So werden die Beträge automatisch zu einem vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt – monatlich, vierteljährlich oder als Einmalzahlung. Falls diese Option nicht verfügbar ist, sollte man die Auszahlung nicht auf den letzten Drücker vor dem Jahresende verschieben. Dezember ist oft eine stressige Zeit mit Feiertagen. Eine Krankheit oder ein vergessener Termin können dazu führen, dass die Frist verstreicht.

Eine weitere Möglichkeit: Die Beratung durch einen Finanzberater. Dieser kann einen individuellen Auszahlungsplan erstellen, der den persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Die Zeit drängt. Eine sorgfältige Planung ist der beste Schutz vor unerwarteten Steuerzahlungen im Ruhestand.